Was kostet meine Erwerbsminderungsrenten-Klage?

Wenn Sie eine Berufs-Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese alle Kosten bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Wir bieten Ihnen als kostenfreien Service die Abwicklung der Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung an. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen!

Die Prozesskosten sind in der Bundesrepublik durch das Gerichtskostengesetz sowie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gesetzlich geregelt.

Die Kosten einer Erwerbsminderungsrentenklage hängen unter anderem vom Aufwand und der Schwierigkeit desKlageverfahrens ab. Das Gericht setzt daraus sogenannte Betragsrahmengebühren nach § 14 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) fest. Es entstehen keine Gerichtskosten für Versicherte. Die Kosten der gerichtlich in Auftrag gegebenen Gutachten trägt die Staatskasse. Als kostenfreie Service-Leistung übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind und auch keine Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht kommt, bieten wir Ihnen an, die Rechtsanwaltskosten des Prozesses bequem, kostenfrei und zinsfrei in 3 monatlichen Raten zu begleichen.

Gern erläutern wir Ihnen persönlich telefonisch oder per Videokonferenz die Brutto-Kosten (inklusive Mehrwertsteuer) bei einer Erwerbsminderungsrentenklage – Rechtsstand zum 01.01.2023. Über die Betragsrahmengebühren entscheidet am Ende des Klageverfahrens das Gericht.

Was ist, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann und keine Rechtsschutzversicherung habe?

Wenn Sie über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, kann unsere Kanzlei für Sie im Rahmen des Verfahrens die sogenannte Prozesskostenhilfe beantragen. Die konkreten Voraussetzungen für die staatliche Prozesskostenhilfe haben wir für Sie auf der folgenden Seite dargestellt: Prozesskostenhilfe. Dazu müssen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formularbogen “Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse” mit allen notwenigen kopierten Nachweisen bei uns einreichen. Diesen leiten wir dann für Sie an das Gericht weiter, welches über Ihren Antrag entscheidet.

Was sind die Vorteile einer Online-Klage?

Ihre Vorteile sind:

1. Kein persönlicher Anwalts­besuch erfor­derlich – dafür bequeme Telefon-oder Videokonferenz.

Ein Besuch beim Rechts­anwalt ist nicht unbedingt erfor­derlich. Alle Unter­lagen und Daten werden über elektro­nische Medien oder per Post zur Verfügung gestellt und ausge­tauscht. Die Beratung erfolgt bequem per Telefon- oder Videokonferenz.

2. Zeitaufwand sparen.

Sie sparen Fahrtkosten und zeitaufwändige Besuche beim Rechts­anwalt. Sämtlichen Schrift­verkehr und alle Infor­ma­tionen können Sie einfach online übersenden.

3. Videoverhandlung.

Soweit technisch bei Ihrem Gericht bereits möglich, beantragen wir für Sie eine moderne Videoverhandlung und erläutern Ihnen vorher, was dafür zu tun ist. Sie werden sehen, es ist einfach und bequem.

Ist eine anwaltliche Vertretung sinnvoll?

Ja, denn wir kennen die aktuelle Rechtsprechung sowie die insoweit realistisch zu erzielenden Ergebnisse. Außerdem begleiten wir Sie zum Gericht und Sie müssen den Gerichtstermin dann nicht allein wahrnehmen.

Wie schnell kann eine Lösung erreicht werden?

Die Dauer bis zum ersten gerichtlichen Verhandlungstermin beträgt in der Regel 1,5 Jahre – vorher wird schriftlich verhandelt und es werden Gutachten eingeholt.

Bekomme ich vor Gericht ein unabhängiges Gutachten?

Von den Sozialgerichten werden spezialisierte medizinische Gutachterinnen und Gutachter beauftragt, die nicht einseitig die Interessen der Behörde oder Rentenversicherung im Blick haben. Sie beurteilen Ihren Fall nach den vom Gesetzgeber vorgegebenen und für alle Menschen gültigen selben gesetzlichen Kriterien. Zudem haben Sie das Recht, den Arzt oder die Ärztin Ihres Vertrauens gutachtlich hören zu lassen. Die regelt § 109 des Sozialgerichtsgesetzes. Dafür müssten Sie allerding auch die dann gesondert anfallenden Kosten tragen. Das dagegen allein vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten ist für Sie als Versicherten demgegenüber kostenfrei. Dazu beraten wir Sie im Rahmen einer Beauftragung im Einzelfall gern.

Wie beantrage ich meine Erwerbsminderungsrenten-Klage bei Ihnen online?

Klicken Sie einfach auf den folgenden Link „Erwerbsminderungsrentenklage online beantragen“ oder klicken Sie oben auf den Menüpunkt Express-Erwerbsminderungsrentenklage. Sie gelangen dann auf das elektronische Antragsformular, welches Sie ausfüllen und an uns absenden können. Wir werden uns danach unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Begleiten Sie mich zum Gerichtstermin?

Selbstverständlich begleiten wir Sie zum Gericht und Sie müssen nicht allein beim Gerichtstermin teilnehmen und auftreten.